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Gefährdungsbeurteilung eine gesetzliche Pflicht!
Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (Gefährdungs- und Belastungsanalyse, Ermittlung der Arbeitsbedingungen, ...) ist eine gesetzliche Pflicht. Das Arbeitsschutzgesetz fordert im §5 bereits schon seit 1996 eine Gefährdungsbeurteilung! In vielen weiteren Vorschriften, z.B. der Betriebssicherheitsverordnung, findet sich ebenfalls die Forderung nach der Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Instrument im Arbeitsschutz und zu dokumentieren (Arbeitsschutzgesetz §6). Im Falle eines Arbeitsunfalles wird von den ermittelden Behörden immer das Vorlegen der aktuellen Gefährdungsbeurteilung gefordert.
Was Wir für Sie tun können - Wir
unterstützen Sie bzw. erstellen für Sie und mit Ihnen die geforderte Gefährdungsbeurteilung
unterstützen bzw. erstellen Betriebsanweisungen und
führen individuelle Unterweisungen (siehe Schulungen) durch
Ihr Vorteil:
Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben
Rechtssichere Dokumentation
Als überbetrieblicher Dienst verfügen wir über viel Praxiserfahrung und können als "Außenstehende" optimal beraten.
Wir sind für Sie da – fragen und fordern Sie uns!
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.