Ingenieurbüro R. Schriefers - Heilpraktikerpraxis S. Schriefers
Arbeitsschutz - Arbeitssicherheit - Gesundheitsschutz - Ganzheitliche Behandlungen
Beratung Managementsysteme - Schulungen
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung eine gesetzliche Pflicht!

Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (Gefährdungs- und Belastungsanalyse, Ermittlung der Arbeitsbedingungen, ...) ist eine gesetzliche Pflicht. Das Arbeitsschutzgesetz fordert im  §5  bereits schon seit 1996 eine Gefährdungsbeurteilung! In vielen weiteren Vorschriften, z.B. der Betriebssicherheitsverordnung,  findet sich ebenfalls die Forderung nach der Gefährdungsbeurteilung.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Instrument im Arbeitsschutz und zu dokumentieren (Arbeitsschutzgesetz §6). Im Falle eines Arbeitsunfalles wird von den ermittelden Behörden immer das Vorlegen der aktuellen Gefährdungsbeurteilung gefordert.  

Was Wir für Sie tun können - Wir

  • unterstützen Sie bzw. erstellen für Sie und mit Ihnen die geforderte Gefährdungsbeurteilung

  • unterstützen bzw. erstellen Betriebsanweisungen und

  • führen individuelle Unterweisungen (siehe  Schulungen) durch


Ihr Vorteil:

  • Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben

  • Rechtssichere Dokumentation


Als überbetrieblicher Dienst verfügen wir über viel Praxiserfahrung und können als "Außenstehende" optimal beraten.

Wir sind für Sie da – fragen und fordern Sie uns!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.



Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü