Ingenieurbüro R. Schriefers - Heilpraktikerpraxis S. Schriefers
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Betriebsanweisungen

Arbeitsschutz

Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist eine gesetzliche Pflicht.

Betriebsanweisungen werden in verschiedenen Vorschriften, u.a. in der Gefahrstoffverordnung und in der Betriebssicherheitsverordnung, gefordert. Das Nichtinverkehrbringen von Betriebsanweisungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Falle eines schweren Arbeitsunfalles wird von den ermittelnden Behörden das vorliegen von notwendigen Betriebsanweisungen erfragt.


Was Wir für Sie tun können - Wir

  • unterstützen Sie bei der Erstellung bzw. erstellen für Sie die geforderten Betriebsanweisungen.


  • führen individuelle Unterweisungen (siehe Schulungen) durch



Ihr Vorteil:

  • Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben

  • Rechtssichere Dokumentation



Wir sind für Sie da – fragen und fordern Sie uns!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.




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