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Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist eine gesetzliche Pflicht.
Betriebsanweisungen werden in verschiedenen Vorschriften, u.a. in der Gefahrstoffverordnung und in der Betriebssicherheitsverordnung, gefordert. Das Nichtinverkehrbringen von Betriebsanweisungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Falle eines schweren Arbeitsunfalles wird von den ermittelnden Behörden das vorliegen von notwendigen Betriebsanweisungen erfragt.
Was Wir für Sie tun können - Wir
unterstützen Sie bei der Erstellung bzw. erstellen für Sie die geforderten Betriebsanweisungen.
führen individuelle Unterweisungen (siehe Schulungen) durch
Ihr Vorteil:
Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben
Rechtssichere Dokumentation
Wir sind für Sie da – fragen und fordern Sie uns!
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.