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Regalprüfung Regalinspektion
Rechtliche Grundlage
Regale gelten als Arbeitsmittel. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert für Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und festzulegen.
Die DIN EN 15636 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen und die DGUV Regel 108-007 (BGR 234) Lagereinrichtungen und –geräte geben eine mindest jährliche Prüfung der Regale durch eine "befähigte Pernon" vor.
Gerne führen wir die Regalprüfung / Regalinspektion durch "befähigte Personen" bei Ihnen durch.
Unsere Leistungen
Kontrolle Ihrer Regale auf erkennbare Mängel und Einhaltung der Vorschriften
Dokumentation und Bewertung etwaiger Mängel
Erstellung eines Prüfprotokolls
Wir sind für Sie da – fragen und fordern Sie uns!
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.