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Arbeitsicherheit, Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz
Sicherheitstechnische Betreuung
Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz ist eine gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Pflicht.
Der Unternehmer hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen!
(DGUV Vorschrift 2 §2 und Arbeitssicherheitsgesetz §5).
Was Wir für Sie tun können - Wir
stellen die Fachkraft für Arbeitssicherheit
übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung
führen regelmäßige sicherheitstechnische Begehungen durch
beraten Sie in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
unterstützen bzw. erstellen die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungs- und Belastungsanalyse), die Betriebsanweisungen und das Gefahrstoffkataster
stellen den Brandschutzbeauftragten
führen die geforderte Regalprüfung durch
führen geforderte Unterweisungen durch
Ihre Vorteile:
Neutrale externe Fachkraft für Arbeitssicherheit mit aktuellem Fachwissen und den erforderlichen Weiterbildungen
Keine Bindung interner Kräfte und Konzentration auf Ihre Kernkompetenz
Wir sind für Sie da – fragen und fordern Sie uns!
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Im Jahr 2015 ereigneten sich in Deutschland 944.744 meldepflichtige Arbeitsunfälle (ca. 108 Arbeitsunfälle pro Stunde).
Es starben 605 Menschen durch Arbeitsunfälle und 2415 Menschen durch Berufserkrankungen.
Es wurde 18.041 Berufskrankheiten anerkannt!
(Quelle BAuA "Unfallverhütungsbericht Arbeit 1. Auflage 2016)
Jeder Unfall ist einer zuviel!
"Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft"
(Werner von Siemens 1880)