Ingenieurbüro R. Schriefers - Heilpraktikerpraxis S. Schriefers
Arbeitsschutz - Arbeitssicherheit - Gesundheitsschutz - Ganzheitliche Behandlungen
Beratung Managementsysteme - Schulungen
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Arbeitsschutz Arbeitssicherheit Ingenieurbüro Schriefers Viersen

Arbeitsschutz

Arbeitsicherheit, Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz
Sicherheitstechnische Betreuung


Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz ist eine gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Pflicht.
Der Unternehmer hat
Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen!
(DGUV Vorschrift 2 §2 und Arbeitssicherheitsgesetz §5).

Was Wir für Sie tun können - Wir

  • stellen die Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung

  • übernehmen die Aufgaben gem. Arbeitssicherheitsgesetz §6
  • führen regelmäßige sicherheitstechnische Begehungen durch

  • beraten Sie in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

  • unterstützen bzw. erstellen die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungs- und Belastungsanalyse), die Betriebsanweisungen und das Gefahrstoffkataster

  • stellen den Brandschutzbeauftragten

  • führen die geforderte Regalprüfung durch

  • führen geforderte Unterweisungen  durch

  • bilden Ihre Mitarbeiter aus. Wir bilden Bediener von Kranen und Hubarbeitsbühnen, sowie Gabelstaplerfahrer aus.


Ihre Vorteile:

  • Neutrale externe Fachkraft für Arbeitssicherheit mit aktuellem Fachwissen und den erforderlichen Weiterbildungen

  • Keine Bindung interner Kräfte und Konzentration auf Ihre Kernkompetenz


Wir sind für Sie da – fragen und fordern Sie uns!
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Im Jahr 2015 ereigneten sich in Deutschland 944.744 meldepflichtige Arbeitsunfälle (ca. 108  Arbeitsunfälle pro Stunde).

Es starben 605 Menschen durch Arbeitsunfälle und 2415 Menschen durch Berufserkrankungen.
Es wurde 18.041 Berufskrankheiten anerkannt!
(Quelle BAuA "Unfallverhütungsbericht Arbeit 1. Auflage 2016)

Jeder Unfall ist einer zuviel!

"Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft"
(Werner von Siemens 1880)

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü