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Ausbildung von Kranbediener, Flurförderzeugführer (Gabelstaplerfahrer) und Bediener von Hubarbeitsbühnen
Sie benötigen Kranbediener, Flurförderzeugführer (Staplerfahrer, Gabelstaplerfahrer) und Bediener von Hubarbeitsbühnen?
"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen nur Mitarbeiter beschäftigen, die unterwiesen sind und Ihre Befähigung nachgewiesen haben."
(Quelle: z.B. BGV D6 Krane)
Ausbildung
Wir bilden aus:
Bediener von Kranen (Brückenkrane) (DGUV Vorschrift 52 (BGV D6), DGUV Grundsatz 309-003 (BGG 921))
Bediener von Hubarbeitsbühnen, Arbeitsbühnen (DGUV Grundsatz 308-008 (BGG 966))
Gabelstaplerfahrer (Flurföderzeugführer, "Staplerfahrer" (DGUV Vorschrift 68 (BGV D27), DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925))
Unterweisung
Wir führen die, mindest einmal jährlich, vorgeschriebene Unterweisung für Ihre Kranbediener, Gabelstapler- und Hubarbeitsbühnenführer durch.
Wir bieten Inhouse Schulungen für Ihre Mitarbeiter an! Wir führen auf Ihre Bedürfnisse angepasste Schulungen, Seminare und Unterweisungen in Ihrem Unternehmen durch.
Wir sind für Sie da – fragen und fordern Sie uns!
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.