Ingenieurbüro R. Schriefers - Heilpraktikerpraxis S. Schriefers
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Sicherheitstechnische Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2

Arbeitsschutz

Sicherheitstechnische Betreuung eine gesetzliche Pflicht!

Der Gesetzgeber, die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen fordern eine sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
(DGUV Vorschift 2 §2; Arbeitssicherheitsgesetz §5)

Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im Arbeitssicherheitsgesetz (§6) beschrieben.

Wir

  • stellen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und

  • übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung

  • führen dokumentierte sicherheitstechnische Begehungen durch.


Wir unterstützen Sie
bei der Erstellung

Wir führen für Sie Unterweisungen und Ausbildungen durch!

Wir unterstützen
bei Behördenkontakten (Berufsgenossenschaften, Bezirksregierung, ...)

Wir sind für Sie da – fragen und fordern Sie uns!
Nehmen Sie Kontakt  mit uns auf.


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