Hauptmenü:
§
§
§
Die Forderung der Unterweisung zieht sich durch Gesetze und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften wie ein roter Faden.
Der Unternehmer (Vorgesetzte) ist verpflichtet mind. einmal jährlich seine Mitarbeiter zu unterweisen.
Was Wir für Sie tun können
Durchführung
der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlich geforderten mind. jährlichen Unterweisungen (ArbSchG §12, DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) §4)
von Seminaren für Führungskräfte und Vorgesetzte zum Thema Verantwortung im Arbeitsschutz von Führungskräften
von SCC Schulungen für operative Mitarbeiter, inkl. Prüfung nach Dokument 016
der Prüfungsvorbereitung auf die SCC Prüfung für operative Führungskräfte
von Schulungen für Ihre Sicherheitsbeauftragten
von Ausbildungen Ihrer Brandschutzhelfer, Hubarbeitsbühnenführern, Kranführern und Staplerfahrern (Flurförderzeugführer)
Wir führen auf Ihre Bedürfnisse angepasste Schulungen, Seminare und Unterweisungen in Ihrem Unternehmen durch.
Wir sind für Sie da – fragen und fordern Sie uns!
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Auszug DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) §4
1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, ... zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.