Ingenieurbüro R. Schriefers - Heilpraktikerpraxis S. Schriefers
Arbeitsschutz - Arbeitssicherheit - Gesundheitsschutz - Ganzheitliche Behandlungen
Beratung Managementsysteme - Schulungen
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Betriebssicherheitsverordnung

Arbeitsschutz

Auszug Betriebssicherheitsverordnung

§ 3 Gefährdungsbeurteilung

(1) Der Arbeitgeber hat bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes unter Berücksichtigung der Anhänge 1 bis 5, des § 6 der Gefahrstoffverordnung und der allgemeinen Grundsätze des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. ...


Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü